Bundestag und Bundesrat haben am 04.07. bzw. 27.09. 2024 den Einbau von Balkonkraftwerken (=Steckersolaranlagen) mietrechtlich geregelt. Danach hat der Mieter zwar im Prinzip das Recht, auf seine eigenen Kosten Balkonkraftwerke an seinen Balkon zu bauen. Allerdings muss er vorab die Zustimmung des Vermieters einholen. Diese ist aber in der Regel zu erteilen und darf nur verweigert werden, wenn dem Vermieter die bauliche Änderung auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann. So kann der Mieter gegebenenfalls zu besonderen Sicherheitsauflagen verpflichtet werden. Bei Beendigung des Mietverhältnisses muss das Balkonkraftwerk zurückgebaut werden. Alternativ kann der Vermieter den Anbau selbst vornehmen. Der Mieter kann dann nicht verlangen, dies selbst vorzunehmen.
Bei Eigentumswohnungen gelten Besonderheiten!
(Quelle: www.bundesrat.de, Sitzung vom 27.09.2024, TOP 9)
Kontakt:
Tel.: +49 (0) 07153-74182
Bismarckstr. 5, Plochingen 73207
© Ohrschall 2023
Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.