Urteil zu unklarem Testament: Nießbrauchsvermächtnis oder Vorerbschaft - Erblasserwille zählt
In dem Testament, das dem Oberlandesgericht vorlag, war zweifelhaft, ob die Erblasserin eine Vor- und Nacherbschaft oder ein Nießbrauchsvermächtnis anordnen wollte. Das Testament war rechtlich unklar formuliert. Der Wortlaut, den die Erblasserin gewählt hatte, ließ beide Auslegungsmöglichkeiten zu, die jedoch zu völlig unterschiedlichen Rechtsfolgen führen.
Das Gesetz enthält keine Auslegungs- oder Vermutungsregeln ob ein Nießbrauch oder eine Vorerbschaft angeordnet wurde, sodass es nur auf den Erblasserwillen ankommt.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe ermittelte anhand verschiedener Erwägungen diesen mutmaßlichen Erblasserwillen und entschied dazu, dass ein Nießbrauchsvermächtnis anzunehmen ist, wenn keine Auslegungsaspekte für eine Vorerbschaft sprechen.
(Urteil des OLG Karlsruhe vom 1.10.2024 -14 U 144/23)
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